Rechtsanwalt
Mag. Dr. Gerald Scholz

Ihre "kleine, aber feine" Kanzlei für persönliches und kompetentes Zivilrecht.

Mag. Dr. Gerald Scholz
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Fachgebiete

Ich bin in allen Bereichen des Zivilrechts tätig, insbesondere beschäftige ich mich mit:

  • ✓ der Eintreibung von Forderungen (außergerichtlichen Mahnungen, Klags- und anschließende Exekutionsführung)
  • ✓ der Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzforderungen und Gewährleistungsansprüchen
  • ✓ Verkehrsrecht und Vertretung nach Verkehrsunfällen (sowohl im Zivil- als auch im Strafverfahren)
  • ✓ Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren
  • ✓ Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht
  • ✓ der Erstellung von Kauf- und Schenkungsverträgen samt grundbücherlicher Durchführung und allgemein mit Liegenschaftsrecht
  • ✓ Reiserecht
  • ✓ sämtlichen sonst anfallenden wirtschaftsrechtlichen, firmen- vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Fragen
  • ✓ Ehescheidungen
  • ✓ Fälle der Tierhaftpflicht
  • ✓ Erbrecht und Testamentserrichtungen samt Registrierung

Durch meine langjährige Erfahrung bin ich in der Lage, Sie in allen gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Verfahren bestmöglich zu vertreten.

Philosophie

Ich habe mich entschieden, eine "kleine, aber feine" Kanzlei zu betreiben.

Qualität ist mir wichtiger als unüberblickbare Quantität, denn das Gespräch mit Ihnen kann durch nichts ersetzt werden.

Ich garantiere Ihnen persönliche Betreuung gekoppelt mit höchstem Fachwissen.

Ich biete eine leichte Erreichbarkeit, und sollte ich gerade nicht für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen, da ich mich bei einem auswärtigen Termin befinde, rufe ich Sie so rasch als möglich zurück.

Kosten

Ich bin aufgrund standesrechtlicher Vorschriften verpflichtet, gemäß dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) oder den AHK (Autonome Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte) abzurechnen.

Das bedeutet daher für Ihre Kosten:

1

Vereinbarung eines Fixhonorars (z. B. bei Vertragserrichtungen)

2

Abrechnung nach aufgewendeter Zeit. Es wird in diesem Fall ein fixer Stundensatz (Kosten einer Stunde Arbeit) vereinbart.

3

Abrechnung nach den Bestimmungen des RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) und der AKH (Autonome Honorarkriterien). In diesen beiden (den häufigsten) Fällen werden alle erbrachten Leistungen (Klagen, Schriftsätze, Verhandlungen, Kommissionen udgl.) auf Grund der gesetzlichen Tarife und der jeweiligen Bemessungsgrundlagen (Höhe des Streitwertes) errechnet und sodann saldiert. Hiezu kommt der Einheitssatz (ES), welcher zwischen 50 % und 240 % beträgt, sowie die Barauslagen (Gerichtsgebühren, Sachverständigengebühren, Fahrtkosten, Kopien udgl.) und die UST.

Kontakt

Hauptkanzlei Wien

Rechtsanwalt Mag. Dr. Gerald Scholz
Johannesgasse 2/36 A
1010 Wien

Kanzleistunden

Montag bis Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.

Sprechstelle Breitenfurt

Für Klienten aus den Wiener Randbezirken und dem Umland Wiens halte ich nach gesonderter Terminvereinbarung Sprechstunden ab in:

Hauptstraße 159
2384 Breitenfurt bei Wien

Erreichbarkeit

Meine Sprechstelle befindet sich in Breitenfurt – Ost, kurz nach der Stadtgrenze von Wien.

Öffentliche Erreichbarkeit: Buslinien 250 und 253 ab Bahnhof Liesing (S-Bahn) oder Buslinie 61A ab der U 6 – Station Siebenhirten bis zum Bahnhof Liesing, anschließend Buslinien 254 und 253, Ausstiegstelle Laaber-Spitz.